Garantie:
Garantie für Polyester und Keramik Einstückbecken.
1. Der Hersteller AMPRON gewährt eine Hersteller Garantie von bis zu 20 Jahren auf die Struktur und die Dichtigkeit der Polyester- und auch Keramikbecken. Eine volle Gewährleistung von 100% erhalten Sie in den ersten 10 Jahren. Vom 10. Jahr beginnend bis zum Jahr der berechtigten Reklamation (maximal 20 Jahre) erhalten Sie eine abgestufte Gewährleistung, dass heißt es werden vom 10. Jahr ab, Jahr für Jahr 10% Nutzungsabschlag abgezogen, bzw. bei einer Reparatur oder Austausch des Beckens werden entsprechend dem Nutzungsjahr Kosten an Sie berechnet. Beispiel: bei einer berechtigten Reklamation im 15. Jahr ab Kaufdatum, werden bei einem Komplettaustausch 50% des Beckenneupreises (des Reklamationsjahres) an Sie berechnet, die restlichen 50 % fallen unter die Gewährleistung. Die Garantie beginnt mit der Anlieferung des Schwimmbeckens und setzt die Installation des Beckens nach Herstellervorgaben voraus. Ausserdem muss die Installation durch einen Fachmann erfolgen um die Gewährleistung erhalten zu können.
2. Der Hersteller AMPRON gewährt eine Hersteller Garantie von 10 Jahren auf die unterhalb der Wasserlinie liegende Beckenfläche. Die Garantie bezieht sich auf die Farbechtheit und kommt ab einem Farbverlust von mehr als 50 Prozent gegenüber der Originalfarbe zum Tragen. Voraussetzung für diese Garantie ist die den Vorschriften entsprechende Nutzung (allgemeine Betriebsbedingungen) und Pflege des Beckens und das keine strukturellen Veränderungen oder manuelle Beschädigungen zu Schäden am Becken geführt haben.
Allgemeine Betriebsbedingungen für Ihr Einstückbecken:
Der pH Wert Ihres Beckens muss dauerhaft im Bereich zwischen 7,0 und 7,6 und der Chlorwert sollte bei ca. 0,4-0,6 mg / l liegen (als kurzfristiger Maximalwert darf ein Wert von 3,0 mg / l nicht überschritten werden). Zur Überwinterung verwenden Sie bitte nur Überwinterungsmittel und machen keine Stoßchlorung.
Der maximale Redoxwert des Wassers darf 750 mV nicht überschreiten.
Die maximale Badetemperatur liegt bei 32°C
Bitte benutzen Sie zum Befüllen und Nachfüllen des Beckens nur Wasser aus dem öffentlichen Netz, welches der EU-Richtlinie für Trinkwasser entspricht. Von einer Befüllung mit Brunnenwasser oder aus sonstigen Quellen raten wir dringend ab, da dies zu Verfärbungen und Ablagerungen führen kann (was einen Garantieverlust zur Folge hat).
Bei Verwendung von Salzelektrolyseanlagen empfehlen wir generell Anlagen mit pH und Redoxüberwachung und einem maximalen Salzgehalt von 4kg / m³
3. Der Hersteller AMPRON gewährt eine Hersteller Garantie von 10 Jahren auf Osmoseschäden, sowie strukturelle Veränderungen durch Osmose. Im Fall eines Osmoseschadens behalten wir uns Nachbesserungen vor Ort vor. Weitere Infos werden in Punkt 4 beschrieben.
4. Hinweispflicht, Gefahrenübergang
- Der Käufer hat die Pflicht das Becken bei Anlieferung auf etwaige Fehler und Transportschäden zu untersuchen und Beanstandungen schriftlich auf den Transportpapieren zu vermerken. Manuelle Beschädigungen am Becken, welche nach dem Abladen gemeldet werden oder entstehen, können nicht akzeptiert werden. Ausserdem muss die Lieferung auch gleich auf Vollständigkeit geprüft werden. Fehlende Teile sind ebenfalls sofort dem anliefernden Fahrer mitzuteilen und auf den Frachtpapieren zu vermerken.
- Der Käufer hat die Pflicht Material- und Herstellungsfehler während der Garantiezeit innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die Firma Future Pool zu melden. Diese Meldung muss folgende Infos erhalten: Kaufdatum, detaillierte Fehlerbeschreibung, wenn möglich Fotos des Mangels, Herstellungsnummer des Beckens.
Im Falle der berechtigten Reklamation behalten wir uns folgende Optionen zur Fehlerbehebung vor:
- das Schwimmbecken wird vor Ort nachgebessert
- den Austausch des Schwimmbeckens
- Angebot mit finanzieller Entschädigung, in diesem Fall wird nicht nachgebessert und nicht ausgetauscht. Der Höchstbetrag der Entschädigung ist der Preis für das Becken ohne Zubehör, Einbauteile, Dienstleistungen, oder sonstigen Arbeiten. Weiterer Schadensersatz kann nicht geltend gemacht werden.
Im Fall der Nachbesserung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Hersteller entsprechenden Zugang zum Becken erlangt und auch je nach Anforderung mit entsprechend großen Maschinen an das Becken heranfahren kann. Ausserdem hat der Kunde für die Dauer der Arbeiten entsprechend benötigte Strom, Wasser- und Kanalanschlüsse zur Reparatur des Beckens kostenfrei bereit zu stellen. Die Kosten für die Neubefüllung des Beckens werden nicht übernommen, um diese Kosten gering zu halten, wird immer versucht werden eine Reparatur im Frühjahr oder Herbst zu realisieren, wenn ohnehin das Ablassen oder Teilablassen des Beckens ansteht.
Im Falle eines Austauschs eines Beckens, wird nur das Becken an sich ersetzt. Die Kosten für Kran, Einbau-, Erdarbeiten und alle für den Austausch notwendigen Handwerkerleistungen, als auch Organisationskosten werden nicht übernommen.
Die Garantie des Beckens kann auf einen Folgebesitzer übertragen werden, wobei sich dadurch die Garantiezeit nicht verlängert. Bei Übertragung der Restgarantiezeit an einem Becken, ist die Firma Future Pool entsprechend schriftlich mit Info zu Kaufdatum, Beckennummer, ursprünglichem Besitzer und Neubesitzer zu informieren.
5. Es wird keine Garantie bei folgenden Punkten gewährt:
•Wenn das Becken nicht auf einer gemäß Vorgaben ausnivellierten und ausreichend dicken Betonbodenplatte gestellt wird.
•Wenn das Becken in Eigenleistung des Kunden, sprich ohne Fachfirma eingebaut, verrohrt und hinterfüllt wird oder Ausschnitte in Eigenleistung erstellt werden.
•Auf alle Flächen oberhalb des Wasserspiegels und den oberen Beckenrand
•Manuelle Beschädigungen durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung oder Beschädigungen seitens des Kunden.
•Beschädigungen beim Einsetzen des Beckens durch den Kranfahrer.
•Bei Farbveränderungen oder Beschädigungen wie Verkalkung oder falschem pH- und Chlorwerten.
•Bei Farbveränderungen durch organische Stoffe (Blätter, Kleintiere etc.) oder metallische Ablagerungen (Eisen, Mangan, Kupfer etc.)
•Einsatz von ungeeigneten Reinigungsmitteln
•Bei Schäden durch Naturgewalten
•Bei Schäden durch Wasserdruck oder Grundwasser (wir empfehlen generell bei Bedarf eine entsprechende Drainage vorzusehen um solche Schäden zu vermeiden).
•Verfärbungen und Ablagerungen durch Sonnenschutzcremes und Körperpflegeprodukte (wir empfehlen vor dem Schwimmen abzuduschen, dies erleichtert auch die Beckenrandreinigung).